Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

Alles rund ums Thema "hin & weg", egal ob mit Schiff oder Flugzeug....

Moderator: Annika

Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

BeitragAutor: Annika » 23. Jan 2010, 16:05

So, aufgrund des "Feuerzeuge im Flugzeug-Freds", eröffne ich hier mal einen Extra-Fred in dem ihr konkrete Fragen formulieren könnt, ob man dieses oder jenes mitnehmen könnt. Diese können hier im Thread gesammelt werden und bieten hoffentlich bald ein umfangreiches Nachschlagewerk für die Forenmitglieder... :handshake: :jc_doubleup:

Bitte vermeidet allgemeine Fragen zu Gepäckgrößen und Gewichten, da diese von unterschiedlichen Faktoren abhängen.

Ich hoffe Tobias14 oder auch die anderen hier im Forum können sich bei diesem Thema gegenseitig unterstützen.

Ich habe gleich mal eine Frage. Aktuell wegen dem Vorfall in München....

=> Darf man generell Laptops mit an Board nehmen oder müssen diese mit dem Gepäck aufgegeben werden oder wird dieses auch unterschiedlich gehandhabt? :flugzeug:
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Re: Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

BeitragAutor: sevende » 23. Jan 2010, 16:51

Also GENERELL kann da wahrscheinlich Tobias14 was dazu sagen...

Wir hatten beim letzten Mal (Hinflug mit Condor, Rückflug mit TUI) ein Netbook im Handgepäck...

Und es war KEIN PROBLEM :jc_doubleup:

Dafür mußte ich meine Strandmuschel (wegen der Heringe >>> kleine Metallhaken, ca 20cm lang<<<) aufgeben...

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Re: Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

Autor: Google » 23. Jan 2010, 16:51

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Re: Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

BeitragAutor: Tobias14 » 23. Jan 2010, 18:54

Ja, Laptop im Handgepäck geht.
Am besten direkt vor der Kontrolle auspacken, da es zumindest in D einem Sprengstoffschnüffeltest unterzogen wird. Außerdem dran denken, dass es immer mehr Airlines mit "nur 1 Handgepäck" immer ernster nehmen, vor allem die Low-Coster, also den Compi mit in die eine Tasche reinpacken.

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Re: Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

BeitragAutor: Spatzl » 23. Jan 2010, 23:07

Da habe ich noch was zum Thema gefunden:
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Re: Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

BeitragAutor: Tobias14 » 6. Feb 2010, 20:44

guter Link!

Aber bitte den letzten Satz ganz unten beachten; die Gefahrgutvorschriften inkl. dieser Tabelle werden nämlich jährlich aktualisiert.
Zuletzt wurde das Thema Lithium-Ionen Akkus ( für Laptopbesitzer ) und Taucherlampen geändert.
Und das ist in der Tabelle, die im Link angegeben ist schon veraltet.

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Re: Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

BeitragAutor: Annika » 6. Feb 2010, 21:36

Zuletzt wurde das Thema Lithium-Ionen Akkus ( für Laptopbesitzer ) und Taucherlampen geändert.
Und das ist in der Tabelle, die im Link angegeben ist schon veraltet.


Und wie ist es jetzt? :blustrau: :flugzeug:
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Re: Was darf an Bord eines Flugzeuges ?

BeitragAutor: Tobias14 » 8. Feb 2010, 10:01

Habe gerade die neueste Ausgabe vor mir liegen:

Taucherlampen ist jetzt wieder so, wie es im Link steht ( war letztes Jahr anders ):
Erlaubt NUR im Handgepäck, vorher anmelden, Genehmigung der Airline muss vorliegen, Batterie und/oder Birne muß ausgebaut sein.

Lithium-Ionen-Batterien:

-erlaubt im Handgepäck, VERBOTEN im aufgegebenen Gepäck, erlaubt am eigenen Leib, Erlaubmis der Airline muss vorliegen
und jetzt der Text dazu, denn nur für diese Batterien gilt das:

Lithium-Ionen Batterien mit einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100Wh, aber höchstens 160Wh für elektronische Gebrauchsgegenstände. Nicht mehr als 2 Ersatzbatterien dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluß gesichert sein. Geräte, die solche Batterien enthalten, dürfen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck sein.

Heißt im Klartext:
<100Wh ist kein Gefahrgut und damit keiner Beschränkung unterworfen
>160Wh ist als Passagiergepäck verboten und dürfte nur als Gefahrgut als Luftfracht versendet werden
und der Laptop samt Batterie darf in den Koffer, Ersatzbatterien aber nur ins Handgepäck

Und immer dran denken, Ihr als Passagier müsst die Leistung nachweisen können, wenn nix draufsteht muss das Personal am Flughafen davon ausgehen, dass die Leistung zu hoch ist und die Batterien abweisen.


Ist so geändert worden, da die Gesamtmenge Lithium, die in der alten Definition stand, nicht nachzuweisen war.

Gruß,
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Autor: Google » 8. Feb 2012, 13:30

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