Autor: Tobias14 » 8. Feb 2010, 10:01
Habe gerade die neueste Ausgabe vor mir liegen:
Taucherlampen ist jetzt wieder so, wie es im Link steht ( war letztes Jahr anders ):
Erlaubt NUR im Handgepäck, vorher anmelden, Genehmigung der Airline muss vorliegen, Batterie und/oder Birne muß ausgebaut sein.
Lithium-Ionen-Batterien:
-erlaubt im Handgepäck, VERBOTEN im aufgegebenen Gepäck, erlaubt am eigenen Leib, Erlaubmis der Airline muss vorliegen
und jetzt der Text dazu, denn nur für diese Batterien gilt das:
Lithium-Ionen Batterien mit einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100Wh, aber höchstens 160Wh für elektronische Gebrauchsgegenstände. Nicht mehr als 2 Ersatzbatterien dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluß gesichert sein. Geräte, die solche Batterien enthalten, dürfen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck sein.
Heißt im Klartext:
<100Wh ist kein Gefahrgut und damit keiner Beschränkung unterworfen
>160Wh ist als Passagiergepäck verboten und dürfte nur als Gefahrgut als Luftfracht versendet werden
und der Laptop samt Batterie darf in den Koffer, Ersatzbatterien aber nur ins Handgepäck
Und immer dran denken, Ihr als Passagier müsst die Leistung nachweisen können, wenn nix draufsteht muss das Personal am Flughafen davon ausgehen, dass die Leistung zu hoch ist und die Batterien abweisen.
Ist so geändert worden, da die Gesamtmenge Lithium, die in der alten Definition stand, nicht nachzuweisen war.
Gruß,
Tobias
